FORMULA 1 GULF AIR BAHRAIN GRAND PRIX 2024

Sakhir - Bahrain International Circuit

29.02.2024 - 02.03.2024
Wichtiger Hinweis: *Datum vorbehaltlich Bestätigung durch die FIA!

FORMULA 1 GULF AIR BAHRAIN GRAND PRIX 2024

29.02.2024 - 02.03.2024 | Sakhir - Bahrain International Circuit



Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln: Stand - Tue, 20 Nov 2018 09:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 20 Nov 2018 09:19:38 +0100)

Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen

Aktuelle Hinweise

Seit dem 5. Juni 2017 hat Bahrain die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit 6. Juni 2017 eingestellt.
Am 10. November 2017 hat Bahrain die Visumspflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar eingeführt. Nach Auskunft des bahrainischen Innenministeriums besteht allerdings seit Anfang Februar 2018 für in Katar ansässige EU-Staatsangehörige die Möglichkeit, bei der Ankunft am Flughafen ein Visum ("visa on arrival") zu erhalten.
Deutschen Staatsbürgen mit Wohnsitz in Katar wird ungeachtet dessen empfohlen, aktuelle Informationen unter Bahrain eVisasabzurufen und vor Reiseantritt ein Visum für Bahrain zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage/Demonstrationen
Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung haben aufgrund des bestehenden allgemeinen Demonstrationsverbots an Häufigkeit abgenommen. In den Abendstunden und an Wochenenden kann es trotzdem gelegentlich zu verbotenen Demonstrationen und gewalttätigen Protestaktionen kommen. Eine besondere Gefahr droht dann durch Straßensperren aus Gesteinsbrocken und brennenden Reifen, die von Demonstranten kurzfristig errichtet werden. Es ist wiederholt vorgekommen, dass dadurch zum Anhalten gezwungene Fahrzeuge mit Steinen beworfen wurden.
In den letzten Jahren haben wiederholt gezielte Angriffe auf staatliche Sicherheitskräfte mit Steinen, Schusswaffen und Brandsätzen stattgefunden, teilweise mit tödlichen Folgen. Eine gezielte, unmittelbare Gefährdung der allgemeinen Bevölkerung und von Ausländern ist nicht gegeben. Besondere Vorsicht ist jedoch vor improvisierten Sprengsätzen geboten, die zur Störung des Straßenverkehrs an Straßenkreuzungen und anderen öffentlichen Plätzen abgelegt werden. Es wird empfohlen, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints durch Sicherheitskräfte teilweise auch nur temporär in den Abendstunden, kommen.

Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur/Straßenverkehr
Öffentliche Verkehrsmittel sind in Bahrain unzuverlässig. Die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Es gilt absolutes Alkoholverbot.

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist eine lokale Fahrerlaubnis erforderlich, die nach Einreise beim Straßenverkehrsamt Traffic and Licensing Directorate gegen Vorlage des Internationalen Führerscheins ausgestellt wird.

Besondere Verhaltenshinweise
Bahrain ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten in ihrem öffentlichen Auftreten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und diese bei der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden. 

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfood-Restaurants und Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Insbesondere während des Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche zu empfehlen.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer der Trauerprozessionen.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar. Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

VorläufigerReisepass: Ja

Personalausweis: Nein

VorläufigerPersonalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: -

Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum, mit Ausnahme von Personen mit Wohnsitz in Katar, siehe Aktuelle Hinweise. Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt.
Die Gebühr beträgt 5,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 13,- bis 15,- Euro/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-Dollar entrichtet werden.
Seit September 2016 gibt es ein Visum gültig für 30 Tage/gültig 3 Monate, für eine Gebühr von 25,- Bahrainischen Dinar (BHD). Diese kann auch in Euro oder in US-Dollar entrichtet werden.
Zudem bietet Bahrain ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80,-BHD.

Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) beschleunigt. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter Bahrain eVisas abrufbar.
Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten. Es wird empfohlen, hierzu immer zeitnah die o.a. Webseite der bahrainischen Regierung zu konsultieren.

In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde General Directorate of Nationality, Passports & Residence gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).

Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa") wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Visa für Journalisten müssen vor Einreise bei der zuständigen Bahrain Information Agency beantragt werden. Informationen und eine Media Visa Application Form sind online beim Ministry of Information Affairs verfügbar.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Manama, die beratend unterstützen kann.

Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.

Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters liegt sowie vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.

Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Es besteht die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht: Travel Ban Services

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.

Besondere Zollvorschriften

Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen bis zu 6.000 BHD keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten. Oberhalb dieser Grenze muss die Summe angegeben werden und der Zoll erstellt im Einzelfall eine Deklarationsbescheinigung für die eventuelle Wiederausfuhr.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenbesitz wird hart bestraft.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekannt geworden. Eine „aktive" Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Bahrain nicht statt.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. In Bahrain selbst sind bisher keine Fälle aufgetreten. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Kameltiere (Camelidae) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht auch weiterhin keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn.
Hier finden Sie aktuelle Merkblätter zum Thema Reisemedizin.

Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung für Personen älter als ein Jahr erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Bahrain zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und ggf. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B sowie gegen die Meningokokken-Krankheit (ACWY)

HIV/Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen sie sich vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und ggf. ihren Impfschutz anpassen (siehe auch z.B. www.dtg.org).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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