FORMULA 1 GRAND PRIX DE MONACO 2024

Monte Carlo - Circuit de Monaco

24.05.2024 - 26.05.2024
Wichtiger Hinweis: *Datum vorbehaltlich Bestätigung durch die FIA!

FORMULA 1 GRAND PRIX DE MONACO 2024

24.05.2024 - 26.05.2024 | Monte Carlo - Circuit de Monaco



Reiseverkehr - National

Flugzeug: Schiff: Bahn: Bus/Pkw: Stadtverkehr:

Linienbusverkehr mit Autobussen und Minibussen. Insgesamt stehen sieben Buslinien zur Verfügung.
Linie 1: Monaco-Ville - Saint-Roman und zurück.
Linie 2: Monaco-Ville - Jardin Exotique und zurück.
Linie 4: Bahnhof - Casino - Larvotto (Strände) und zurück.
Linie 5: Bahnhof - Fontvieille - Krankenhaus und zurück.
Linie 6: Fontvieille - Casino - Larvotto (Strände) und zurück.
Linie 7: Bahnhof - Condamine und zurück.

Wochentags verkehren die Busse zwischen 07.00 und 21.00 Uhr im Abstand von ca. 10 Minuten. (An Sonn- und Feiertagen zwischen 07.30 und 21.00 Uhr alle 20 Minuten.)
Fahrpläne mit genauen Abfahrtszeiten sind an jeder Haltestelle angeschlagen. Einheitsfahrpreise. Günstige Sammelfahrkarten (8 Fahrten) sind erhältlich.

Taxistände: U.a. am Place du Casino, vor dem Bahnhof Monaco-Monte Carlo und in der Avenue Princesse Grace. Nach 22.00 Uhr wird ein Zuschlag verlangt. Taxis können auch telefonisch (Tel: 15 01 01) angefordert werden, Vorausbestellung für längere Fahrten ist möglich.

Mietwagenverleih
mit oder ohne Fahrer u. a. bei Avis, Europcar und Hertz.

Hinweis: Die Zufahrt nach Monaco-Ville ist i. Allg. nur Fahrzeugen gestattet, die in Monaco selbst oder im französischen Departement Alpes-Maritimes zugelassen sind. Alle anderen Hauptverkehrsstraßen sind jedoch für alle Fahrzeuge freigegeben.

Bleifreies Benzin ist fast an jeder Tankstelle erhältlich.

Unterlagen:
Nationaler Führerschein. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.

Verkehrsbestimmungen:
Anschnallpflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
50 km/h im gesamten Fürstentum.



Fahrzeiten:
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