F1 Heineken Grand Prix von Niederlande

Zandvoort

27.08.2023
Ihre Tribünen- und Stehplatztickets werden als print@home Karten angeboten, die Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. 
Alle Arten von Tickets werden bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Rennen verschickt, bei print@home Tickets fallen keine Versandkosten an.
Wichtiger Hinweis: *Datum vorbehaltlich Bestätigung durch die FIA!

F1 Heineken Grand Prix von Niederlande

27.08.2023 | Zandvoort

Ihre Tribünen- und Stehplatztickets werden als print@home Karten angeboten, die Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. 
Alle Arten von Tickets werden bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Rennen verschickt, bei print@home Tickets fallen keine Versandkosten an.
*Datum vorbehaltlich Bestätigung durch die FIA!


Reisepass/Visum

Übersicht: Reisepass:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente.

Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild enthalten.



Einreise mit Haustieren:

Für Papageien, Sittiche und andere Vogelarten aus allen Ländern wird bis zu 5 Tieren pro Person kein Gesundheitszeugnis benötigt.  Die Vögel dürfen aber nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten stehen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.


Visum:

Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).



Working Days Required:

Kurzfristiger Aufenthalt: max. 15 Arbeitstage, in Ausnahmefällen 30 bis 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.



Ausreichende Geldmittel:

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



Verlängerung des Aufenthalts:

Ein Antrag auf Verlängerung eines Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Verlängerung des Visums ist gebührenpflichtig.

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Darüberhinaus müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.


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