FORMULA 1 AWS GRAN PREMIO DE ESPAÑA 2024

Barcelona - Circuit de Barcelona-Catalunya

21.06.2024 - 23.06.2024
Ihre Tribünen- und Stehplatztickets werden als print@home Karten angeboten, die Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. 
Alle Arten von Tickets werden bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Rennen verschickt, bei print@home Tickets fallen keine Versandkosten an.

FORMULA 1 AWS GRAN PREMIO DE ESPAÑA 2024

21.06.2024 - 23.06.2024 | Barcelona - Circuit de Barcelona-Catalunya



Reisepass/Visum

Übersicht: Reisepass:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 



Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.


Über die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefährlichen Hunderassen sollte man sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).

Für Vögel wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vögeln auf 10 beschränkt.



Visum:

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.



Working Days Required:

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.



Ausreichende Geldmittel: Verlängerung des Aufenthalts:

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger sind dazu berechtigt, in Spanien für eine unbegrenzte Dauer zu arbeiten. Sie benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis. 



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