FORMULA 1 AWS GRAN PREMIO DE ESPAÑA 2024

Barcelona - Circuit de Barcelona-Catalunya

21.06.2024 - 23.06.2024
Ihre Tribünen- und Stehplatztickets werden als print@home Karten angeboten, die Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. 
Alle Arten von Tickets werden bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Rennen verschickt, bei print@home Tickets fallen keine Versandkosten an.

FORMULA 1 AWS GRAN PREMIO DE ESPAÑA 2024

21.06.2024 - 23.06.2024 | Barcelona - Circuit de Barcelona-Catalunya



Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln: Stand - Thu, 31 Jan 2019 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 31 Jan 2019 15:14:45 +0100)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Das Anschlagsrisiko in Spanien ist mit dem in anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Zuletzt wurden am 17. August 2017 in Katalonien - Barcelona und Cambrils - bei zwei terroristischen Anschlägen mehrere Menschen getötet und über 100 verletzt. Es waren die ersten islamistischen Anschläge in Spanien seit 2004.
Das spanische Innenministerium hat Sicherheitsmaßnahmen an belebten Orten und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen, es gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

Demonstrationen
In Katalonien, insbesondere in Barcelona, kommt es angesichts der politischen Entwicklungen immer wieder zu größeren Demonstrationen, durch die auch der öffentliche Nahverkehr beeinträchtigt werden kann.
Reisenden wird geraten, sich über die lokalen Medien informiert zu halten, Demonstrationen zu meiden sowie den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Kriminalität
Sowohl in größeren Städten, insbesondere in Barcelona und Madrid, als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Weiterhin sind zunehmend Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren, bargeldlose Zahlungen zu bevorzugen und nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mitzuführen.
Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
In der Urlaubszeit kommt es häufig zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten.
In diesen Fällen sollten Reisende auf keinen Fall auf dem Seitenstreifen anhalten, sondern bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätten weiterfahren, gleichzeitig die Notrufnummer 112 anrufen und den Vorfall schildern. Zudem wird empfohlen, beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder Parkplatz keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen zu lassen und das Fahrzeug abzuschließen – auch wenn Sie zu zweit sind. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. .

Naturkatastrophen
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Spanien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Anweisungen der lokalen Behörden sollten stets beachtet werden.
Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas" (span: Flussbett) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Im Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln, der Pico de Teide auf Teneriffa ist einer der größten Inselvulkane der Welt.
Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen.
Mit Ausnahme von Stadtautobahnen in größeren Städten wird auf allen Autobahnen und vielen Schnellstraßen mit der Kennzeichnung „AP" für Autopistas eine Maut erhoben, abhängig von der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht einer Bankkarte, bezahlt werden. Auf bestimmten mit "Telepeaje, "VIA-T" oder "T" gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeiten an Mautstellen vermieden werden.
In der Hauptstadt Madrid und in Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind.
In Madrid gilt seit 30. November 2018 zudem erstmals eine permanente Fahrverbotszone in einem Kernbereich der Innenstadt. Diese ist mit roten Linien und entsprechender Beschilderung gekennzeichnet und darf nur noch von Fahrzeugen mit der spanischen Umweltplakette „0" oder „Eco" befahren werden. Diese Plakette ist für ausländische Reisende nicht erhältlich, so dass empfohlen wird, auf eine Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug in die Innenstadt von Madrid zu verzichten.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen.
Zweiradfahrer gelten in Spanien als privilegierte Verkehrsteilnehmer.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute" des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés" von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in deutscher Sprache bietet Turismo Navarra.

Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Vertragsabschlüsse
Zu Vertragsabschlüssen aller Art in Urlaubsgebieten, vor allem auf den Kanarischen Inseln, informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kiel.

Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: -

Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.

Reisende auf Kreuzfahrtschiffen, deren Reise auf den Kanarischen Inseln und den Balearen beginnt, sollten sich vor Antritt der Reise unbedingt über die vom Veranstalter vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.

Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt.
Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes Zoster).
Darüber hinaus wird eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.

Dengue-Fieber
Vereinzelte Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Spanien sind beschrieben. Persönliche Mückenschutzmaßnahmen (s.u.) sind daher empfehlenswert.

West-Nil-Fieber
Seit 2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Auch aus Spanien wurden menschliche Fälle gemeldet.
Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht.
Eine Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
· körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen.

Medizinische Versorgung
Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten bietet die Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Akkordeon



schliessen