MotoGP von Valencia

Valencia - Circuit Ricardo Tormo

15.11.2024 - 17.11.2024
Wichtiger Hinweis: *Datum vorbehaltlich Bestätigung durch die FIM!

MotoGP von Valencia

15.11.2024 - 17.11.2024 | Valencia - Circuit Ricardo Tormo



Zollfrei einkaufen

Warenverkehr innerhalb der EU:

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)


Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22 % Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüm oder 375 ml Eau de Toilette;
Landwirtschaftliche Waren im Wert von max. 175 € (Personen unter 15 J. max. 90 €). Dabei müssen folgende Mengenbegrenzungen eingehalten werden: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch.



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